|
Jeder Verein hat sich eine Satzung aufgestellt, so auch wir. Und die sieht wie folgt aus:
§1 Name und Adresse
Die Gruppe führt den Namen: Jugendgruppe Brockscheid
Adresse: Jugendgruppe Brockscheid, c/o Jessica Kall, Glockenstraße, 54552 Brockscheid
§2 Aufgaben und Ziele der Jugendgruppe
1. Planung, Organisation und Durchführung verschiedener Freizeitaktivitäten, wie z.B. Zeltlager,
Grillabende, Radtouren, Gesellschaftsspiele, Feiern, und vieles mehr
2. Engagieren im Gemeindeleben, wie z.B. Kinderspielnachmittage, Beteiligung an Seniorencafé, Dorffeste
3. Besuchen verschiedener kultureller Veranstaltungen, z.B. Theaterfahrten, Museumsbesuche, Konzerte, Kino 4. Besuchen der Jugendgruppen der Nachbardörfer
§3 Mitgliedschaft
1. Mitglied werden kann jeder Brockscheider Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren.
2. Jedes Mitglied, das gegen die Satzung oder Raumordnung verstößt, wird aus der Jugendgruppe ausgeschlossen.
§4 Aufgaben der einzelnen Mitglieder
1. Aufgaben des Ansprechpartners: Erledigung des Schriftverkehrs und Weiterleitung der Informationen an
die Gruppe; Verwaltung des Schlüssels für den Jugendraum 2. Aufgaben des Stellverters: Unterstützung des Ansprechpartners, Erfüllung der Aufgaben des
Ansprechpartners falls dieser verhindert ist. 3. Aufgaben des Kassenwartes: Verwaltung des Vermögens der Gruppe, monatlichen Kassenbericht
ablegen 4. Aufgaben der Mitglieder: Einhaltung der Raumordnung, Beteiligung an Aktionen, die die Jugendgruppe
beschlossen hat, Einhaltung der Satzung
54552 Brockscheid, den 08. Juni 1995
|